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Versteigerungsbedingungen

Bei Abgabe eines Gebots zur Versteigerung gelten folgende Bedingungen:

 

1. Bei den LiveAuktionen (Versteigerungen) handelt es sich um öffentliche Versteigerungen des Auktionshaus Saure i.S.d. § 156 BGB. Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer unter Einhaltung der sich aus der Versteigerungsordnung ergebenden gesetzlichen Bestimmungen des BGB und HGB.


2. Die Versteigerung erfolgt in der Reihenfolge der angegebenen Katalognummern. Sollte das Katalogfoto irrtümlich eine andere Position zeigen, so ist der Katalogtext maßgeblich. Der Versteigerer ist berechtigt, falls es ihm zweckmäßig erscheint, Positionen von der Versteigerung zurückzuziehen.


3. Katalogbeschreibungen erfolgen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen des Versteigerers. Sie stellen unverbindliche Meinungsäußerungen dar und sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459ff BGB. Alle zu versteigernden Gegenstände werden auf großformatigen Fotos im Internet präsentiert und versteigert wie auf diesen Fotos abgebildet.

4. Es bleibt dem Versteigerer vorbehalten, Personen aus besonderen Gründen von der Versteigerung auszuschließen. Der Versteigerer kann Gebote zurückweisen, falls keine entsprechenden Sicherheiten vorgelegt werden.


5. Der Aufruf beginnt mit dem im Katalog angegebenen Limitpreis (auch Mindestpreis genannt). Diese Limitpreise können nicht unterschritten werden. Gesteigert wird bei Beträgen bis 100 € in 5 €-Schritten, zwischen 100 € und 1000 € in ca. 10%-Schritten und über 1000 € in 100 €-Schritten. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, andere Steigerungsraten zuzulassen.


6. Der Zuschlag erfolgt, wenn bis zum vollständigen Ablauf des Countdown-Rings kein höheres Gebot eingegangen ist. Geht währenddessen ein weiteres Gebot ein, so startet der Countdown-Ring von neuem. Geben mehrere Personen ein gleichlautendes Höchstgebot durch Vorgebot ab, so wird der Zuschlag dem früher eingetroffenem Gebot erteilt. Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Einlieferer, vertreten durch den Versteigerer, und dem Ersteigerer zustande. Nach Abschluss der Versteigerung darf der Käufer die Adresse des Einlieferers und der Einlieferer die Adresse des Käufers erfahren.


7. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme und sofortigen Bezahlung des Kaufpreises an den Versteigerer.

8. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Zuschlagpreis und dem Aufgeld von 18,9% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% nur auf das Aufgeld (total 22,49%). Der Gesamtbetrag ist fällig innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum. Das Eigentum wird erst nach vollständiger Bezahlung übertragen.

9. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so verliert er seine Rechte aus dem Zuschlag. Die Positionen können dann ohne weitere Benachrichtigung auf seine Kosten auf einer der nächsten Versteigerungen versteigert werden. In diesem Falle haftet der säumige Käufer für einen Mindererlös und für die Kosten der wiederholten Versteigerung einschließlich der Versteigerungsgebühren. Auf einen eventuellen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Der Versteigerer ist dazu berechtigt, Kaufgelder, Kaufgeldrückstände und/oder Nebenleistungen in Namen der Einlieferer einzuziehen oder einzuklagen.


10. Reklamationen sind nur bei offensichtlichen Falschbeschreibungen möglich. Sie müssen dem Versteigerer spätestens 14 Tage nach der Versteigerung vorliegen. Bei anerkannten Reklamationen hat der Ersteigerer Anspruch auf Rückerstattung des vollen Kaufpreises. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Positionen, die bereits mit Mängeln beschrieben sind, können wegen eines weiteren Mangels nicht reklamiert werden. Besteht eine Position aus mehreren Modellen, so kann diese wegen geringer Mängel einzelner Modelle nicht reklamiert werden. Beim Versand großer Konvolute geringwertiger Artikel muss damit gerechnet werden, dass im Einzelfall Modelle geringe Transportschäden erleiden.

11. Per Briefpost, Fax oder E-Mail übermittelte schriftliche Kaufanträge (auch Ferngebote genannt) müssen bis zum Donnerstagabend vor einer Versteigerung vorliegen. Sie werden sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. Die darin genannten Preise enthalten noch nicht Aufgeld und Mehrwertsteuer. Der Versteigerer behandelt Ferngebote interessenwahrend, d.h. höchste Ferngebote werden nur soweit ausgeschöpft, um das zweithöchste Gebot um eine Steigerungsstufe zu überbieten. Zudem verpflichtet sich der Versteigerer, über schriftliche Ferngebote bis zum Zuschlag Stillschweigen zu bewahren.

12. Die Abholung ersteigerter Ware ist möglich an dem im Auktionskatalog angegebenen Abholtag. Bei Versand ersteigerter Ware werden die Verpackungs- und Versandkosten als Pauschale in Rechnung gestellt. Für Sendungen innerhalb Deutschlands betragen die Kosten 10 €, innerhalb Europas 20 €, nach Übersee auf Anfrage. Hierin sind Portokosten und Versicherung bereits enthalten. Der Versand per Postpaket erfolgt auf Gefahr des Käufers.


13. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Beteiligten Köln.

14. Durch Gebotsabgabe oder Erteilung eines schriftlichen Kaufantrags erkennt der Ersteigerer die Versteigerungsbedingungen ausdrücklich an.

15. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle anderen davon unberührt.

 

Wichtige Hinweise zu den Katalogtexten

 

Bezeichnungen, Katalognummern und Katalogwerte beziehen sich auf Literaturangaben aus den Standardwerken

Carsten Saure: „Wiking-Handbuch der alten Modelle (2016)“, Auktionshaus Saure Selbstverlag

Mikado-Sammler-Editionen: „Siku-Edition Band 1 (2012)“, Rückerts Buchversand GmbH

 

Zustandsbeschreibungen

 

Mit größter Sorgfalt haben wir die Zustandsbeschreibungen der Modelle durchgeführt, wohlwissend, dass viele Sammler unter Ihnen hohe Qualitätsansprüche stellen. Mit der Einordnung intakter Modelle in eine der vier Kategorien (neuwertig, sehr gut, gut, mäßig) erhalten Sie weitere Informationen über den Zustand der Versteigerungsstücke.

 

neuwertig = ursprünglicher Verkaufszustand ohne Makel

sehr gut = mit geringen Gebrauchsspuren (z. B. abgenutzte Räder, korrodierte Metallteile) oder unauffälligen, produktionsbedingten Schönheitsfehlern (z. B. kleiner Klebefleck, geringe, im Kunststoff durch Klebstoffeinzug entstandene Delle)

gut = mit Gebrauchsspuren (z. B. mehrere auffällige Kratzer, stark angestoßene Kanten) oder sehr auffälligen, produktionsbedingten Schönheitsfehlern (z. B. großer Klebefleck, auffällige Klebstoffdellen)

mäßig = erheblich bespielt, aber komplett und ohne Bruchstellen oder Risse

 

Korrosion an Metallteilen, produktionsbedingte Auffälligkeiten und Gebrauchsspuren an Kartons werden in der Regel nicht gesondert erwähnt. Prozentangaben im Katalogtext bezeichnen den Erhaltungsgrad von Abziehbildern und Drucken. Preisangaben bei Konvoluten beschreiben den Katalogwert von Positionen. Die Rubrik „2. Wahl“ erlaubt eine klare Abtrennung nicht original bemalter, restaurierter oder beschädigter Modelle. Hierzu zählen auch alle Fahrzeuge mit nicht standardmäßig vorkommenden Rissen im Kunststoff oder fehlenden Bauteilen. Im Einzelfall können Konvolute auch Modelle mit geringen Mängeln, die bei der Beschreibung nicht bemerkt wurden, enthalten.

 

Allgemeine Abkürzungen

 

AZB = Abziehbild

BP = Bodenprägung

IE = Inneneinrichtung

LR = Lenkrad

o.Pl./m.Pl. = ohne Plane / mit Plane

OPS = Originalpreisschild

Ork = Originalkarton

OVP = Originalverpackung

 

Abkürzungen bei Schiffsmodellen

R 0 = Originalzustand, ohne Restauration

R 1 = geringe Restauration, z. B. kleine Lackfehler ausgebessert oder Mast ersetzt

R 2 = stärkere Restauration, z. B. großflächige Lackfehler oder mehrere Masten ersetzt (nur bei genauer Betrachtung zu erkennen)

R 3 = erheblich restauriert (sehr offensichtlich)